Wahlrecht zur Kreistagswahl
„Immer erst mal SPD ankreuzen“
2006 wählen die Hessen zum zweiten Mal mit einem neuen Wahlrecht. Die wichtigsten Veränderungen können Sie hier lesen. Dabei gilt: Die entscheidende Stimme ist die Parteistimme. Wer als erstes auf dem Wahlzettel SPD ankreuzt macht nichts falsch. Dann geht keine Stimme verloren.
Das Wahlrecht im Einzelnen
Jede Wählerin, jeder Wähler kann künftig so viele Stimmen auf Bewerberinnen und Bewerber verteilen, wie Sitze im Stadtparlament zu vergeben sind.
Bei der Wahl zum Kreistag Hochtuanus kann er seine 67 Stimmen auf maximal 67 Persönlichkeiten verteilen oder im Rahmen seines Stimmenkontingents auf einen einzelnen Bewerber bis zu drei Stimmen anhäufen, also kumulieren.
Er kann sie auch an Kandidaten aus verschiedenen Listen vergeben - panaschieren - und so beide Formen miteinander verbinden.
Die von jedem Bewerber auf diese Weise erhaltenen Stimmen sind maßgeblich für die Reihenfolge, in der die von der Partei oder Wählergruppe gewonnenen Sitze verteilt werden. Es ist nach den Erfahrungen der letzten Kommunalwahl mit diesem System ohne weiteres möglich, dass die beispielsweise 20 gewonnenen Mandate nicht an die von der Partei bestimmten 20 vorderen Listenplätze gehen, sondern Bewerber vom unteren Ende des 67er-Stimmzettels die meisten Stimmen auf sich vereinen und somit ihre Mitstreiter von den früher sicheren Listenplätzen verdrängen.
Die Konsequenz dieses Systems ist es, dass sich jeder einzelne Bewerber in viel stärkerem Maße als bisher um seine Wählerschaft kümmern muß, im Wahlkampf, aber auch dann in der Stadtverordnetenversammlung. Wer wiedergewählt werden will, muss sich einen Namen machen.
Wer von der Gestaltungsmöglichkeit des Kumulierens und Panaschierens keinen Gebrauch machen will, kann daher auch eine einzige Liste ankreuzen und damit den Wahlvorschlag unverändert annehmen.
Dies führt dazu, dass das Stimmenkontingent dieses Wählers auf die auf dem Stimmzettel abgedruckten Kandidaten verteilt wird: in der Reihenfolge von oben nach unten erhält jeder eine Stimme.
Will ein Listenwähler verhindern, dass ein bestimmter Kandidat aus der Liste, den er für absolut ungeeignet hält, eine Stimme erhält, kann er ihn einfach aus der Liste streichen.
Zulässig ist es auch alle bisher genannten Stimmabgabevarianten miteinander zu kombinieren: Der Wähler kann eine Liste ankreuzen, innerhalb dieser Liste ein Teil seines Gesamtstimmenkontingents einzeln oder kumuliert an Bewerber vergeben, Bewerber streichen und Bewerbern aus einer anderen Liste Einzelstimmen zuteilen
Es kann vorkommen, dass aufgrund der vielfältigen Möglichkeiten, die das Wahlsystem bietet, zu viele Stimmen abgegeben werden. Hier sieht das System „Heilungsbestimmungen“ vor, sofern der Wählerwille eindeutig erkennbar ist.
Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre.
Aktives und passives Wahlrecht: Wahlberechtigt ist jeder im Hochtaunuskreis gemeldeter EU-Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
