Nicht nur die Fünf-Euro-Zulage für Hartz IV-Empfänger ist ein Hohn, auch die vom Ersten Kreisbeigeordneten Dr. Wolfgang Müsse, jüngst vorgelegten Zahlen zur Anhebung der Bemessungsgrundlagen der Mietpreisrichtlinien sind nicht ausreichend, kritisiert das Kreistagmitglied Gabriele Klempert, Vorsitzende des SPD-Arbeitskreises:
Jugend-Soziales- und Integration.
Die, ab dem 1. Juni 2010 wirksame Mietpreisregelung für Hartz IV-Empfänger, erweist sich bei näherer Betrachtung als bei weitem nicht ausreichend.
Die Quelle der Berechnungen, die der Kreisbeigeordnete der neuen Mietpreisregelung zugrunde legte, beziehen sich nach seiner Darstellung auf Erfahrungswerte mit Klienten und auf Anzeigen aus der Presse, ohne dass diese genauer präzisiert wurden. Für die SPD sind das schlichte Behauptungen von Mietsätzen im Hochtaunuskreis, die nicht nachvollziehbar sind.
Zwar werden in den neuen Mietpreisobergrenzen nun Nebenkosten in Höhe von 1,50 Euro pro Quadratmeter im Usinger Land und 1,80 Euro im Vordertaunus gewährt, dafür wurden aber die reinen Kaltmieten um rund 10 Prozent gesenkt. Die neuen Mietobergrenzen entsprechen im Vordertaunus einem durchschnittlichen Mietpreis zwischen neun und zehn Euro pro Quadratmeter inklusive Nebenkosten.
Auch wenn weiterhin die Heizkosten für Hartz IV-Empfänger bezahlt werden, besteht für die SPD kein Zweifel, dass man im Vordertaunus für einen Einpersonenhaushalt mit einer Miete von 426 Euro inklusive Nebenkosten kaum eine Wohnung finden dürfte.
Ähnlich fallen die Berechnungen für größere Haushalte aus. Für einen 4 Personenhaushalt in Usingen, mit einer Wohnungsgröße von 85 qm, dürfen 500 Euro Kaltmiete plus 126 Euro Nebenkosten nicht überschritten werden. Eine solche Wohnung zu finden, entspricht der Quadratur des Kreises.
Ob die wenigen auf dem freien Markt angebotenen preiswerten Wohnungen aber tatsächlich auch für Hartz-IV Bezieher zur Verfügung stehen ist ebenso offen, wie die Frage, in welchem Zustand sich diese befinden, z. B. ob sie Schimmelbefall zeigen, oder sich in einem besonders verwahrlosten Zustand befinden. Aus privaten Quellen wissen wir, dass bei einem günstigen Wohnungsangebot durchaus auch ein Anruf vom Landratsamt erfolgt, ob die Wohnung auch Hartz IV-Empfängern zur Verfügung stünde, so Klempert, besichtigt wird sie aber nicht. Die meisten der angebotenen preiswerten Wohnungen, so wissen wir aus eigener Erfahrung, werden nicht an Hartz IV-Empfänger vergeben, sondern gehen an andere Mieter.
Insofern ist es nicht angemessen, wenn Müsse das Angebot an Wohnungen für Hilfeempfänger als ausreichend betrachtet. Die neuen Mietpreisobergrenzen dürften an dieser Situation nichts verändert haben.