
Die Betriebs- und Personalräte des Hochtaunuskreises können diese Beobachtungen aus ihrer täglichen Praxis bestätigen. Leiharbeit betrifft nicht nur die Industrieunternehmen sondern inzwischen auch die öffentliche Hand. Verschärft wird diese Situation durch so genannte Wanderarbeiter vorwiegend aus den östlichen EU-Mitgliedsstaaten. Die Wirtschaftskrise wurde bei einem Unternehmen bspw. dazu genutzt, Festangestellte durch Leiharbeiter zu ersetzen. Die Betriebsräte versuchen natürlich durch unterschiedliche Maßnahmen, dem Missbrauch der Leiharbeit zu begegnen. Ein Betrieb beteiligt die Leiharbeiter beim Bonussystem, ein anderer hat ausgehandelt für jeden fest angestellten Mitarbeiter, der das Unternehmen verlässt, wieder einen Mitarbeiter fest einzustellen. Dabei hat die europäische Gesetzgebung seit 2009 ein Leiharbeitsgesetz erlassen, das fordert, die Leiharbeiter zu gleichen Bedingungen zu beschäftigen, wie die Mitarbeiter, die sie ersetzen, erläutert Dr. Udo Bullmann und ergänzt: die Umsetzung des Gesetzes läuft bis 2011 und die Bundesregierung hat es noch nicht umgesetzt.
Im Zusammenhang mit dem Entsendegesetz und der Gefahr des Lohndumpings weist Bullmann darauf hin, dass nicht das europäische Recht diese Vereinbarung unterhöhlt, sondern der fehlende Mindestlohn in Deutschland. Lohndefinitionen können nicht über das EU-Parlament beschlossen werden, sondern sind Aufgaben der Gewerkschaften und können nur im Rahmen von zwischenstaatlichen Vereinbarungen der EU-Mitgliedsstaaten beschlossen werden.
Die Gesprächsrunde erläuterte noch weitere brisante Themen der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik und hat sich darauf verständigt, regelmäßige Treffen abzuhalten.