
Der oder die Beauftragte solle Empfängerinnen und Empfänger von Hartz-IV über ihre Rechte informieren, beraten und unterstützen sowie zwischen den Sozialbehörden und Hilfeempfängern vermittelnd tätig sein. Für diese Aufgabe müsse der Kreis Räumlichkeiten und Kommunikationsmittel bereit stellen sowie eine angemessene Aufwandsentschädigung zahlen, schlagen die Abgeordneten vor.
Fuhrmann zufolge brauche der Kreis eine unabhängige Anlaufstelle, bei der sich BezieherInnen von Hartz-IV-Leistungen informieren und Fragen klären können. Wichtig sei, dass den Beschwerden von einer unabhängigen Stelle aus nachgegangen werden könne, die aber auch Zugriff auf Daten der Behörde habe. Das Ziel sei, die Zahl der Widersprüche und Klagen zu reduzieren. Allein im vorletzten Jahr gab es 902 Widerspruchsverfahren.