Sie haben keine Wahlbenachrichtigung erhalten oder haben sie verlegt? Macht nichts. Wenn Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie trotzdem Ihre Stimme abgeben. In dieses Verzeichnis werden automatisch sämtliche wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aufgenommen. Alles was Sie jetzt noch zum Wählen brauchen, ist ein gültiger Personalausweis oder einen anderen amtlichen Ausweis. Wenn Sie nicht sicher sind, in welches Wahllokal Sie gehen müssen, können Sie das bequem per Telefon bei Ihrer Wohnsitzgemeinde erfragen.
Für die Bundes- und Landtagswahl am 22. September ist jeder deutsche Bürger wahlberechtigt, der volljährig und mindestens seit dem 22. Juni 2013 seinen Hauptwohnsitz oder dauernden Aufenthalt in Hessen hat.
Nehmen Sie Ihr Wahlrecht unbedingt wahr Ihre Stimme zählt.