Bundestagsabgeordneter Dr. Hans-Joachim Schabedoth: „Guter Start in das neue Arbeitsjahr“

Dr. Hans-Joachim Schabedoth

Die Phase des Sich-Findens, Sich-Sortierens und des Sich-Abtastens in Regierung, Koalition und auch bei uns in der Fraktion ist jetzt in die Phase eines schwungvollen Arbeitsbeginns übergegangen. Die öffentliche Wahrnehmung ist: Die Koalition legt los, und die SPD ist dabei die treibende Kraft. Ich finde, das ist eine Wahrnehmung mit der wir gut leben können und die wir erhalten sollten.
Was wir dabei natürlich auch gespürt haben ist: Mit zunehmender Geschwindigkeit nimmt auch der Gegenwind zu. Wo die Vorhaben konkret werden, wird auch die Betroffenheit konkret und entsprechend regt sich die Kritik. Das ist normal und das ist auch gut, denn es zeigt, dass wir es wirklich ernst meinen und beginnen, was wir uns vorgenommen haben.
Das gilt natürlich ganz besonders bei den Vorhaben, mit denen wir jetzt unsere großen Erfolge in den Koalitionsverhandlungen umsetzen wollen, also beim Rentenpaket, bei der Energiewende, dann auch beim Mindestlohn und den anderen Maßnahmen für eine neue Ordnung auf dem Arbeitsmarkt.
Natürlich ist Geschlossenheit eine besondere Herausforderung bei einem so komplexen Vorhaben wie dem Neustart der Energiewende, bei dem es unvermeidlich auch sehr unterschiedliche wirtschaftliche und regionale Betroffenheiten gibt. Fest steht: Die Energiewende ist eine Erfolgsgeschichte. Allerdings belastet sie zugleich durch die steigende EEG-Umlage die Verbraucherinnen und Verbraucher mit inzwischen 24 Mrd. Euro jährlich. Dies trifft vor allem auch Haushalte mit niedrigem Einkommen. Hier ist ein rasches Umsteuern unverzichtbar. Sonst verkehrt sich der bisherige Erfolg beim Ausbau der Erneuerbaren Energien schnell in sein Gegenteil: Der ungebremste Anstieg der Strompreise durch die EEG-Umlage gefährdet die Akzeptanz der Energiewende bei den Bürgerinnen und Bürgern und er schadet dem Industriestandort Deutschland.
Die gesamte deutsche Wirtschaft profitiert vom entschiedenen Vorgehen von Sigmar Gabriel in der Frage, ob die Befreiung von energieintensiven Unternehmen von der EEG-Umlage mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist. Hier muss jetzt eine Verständigung mit der EU-Kommission erreicht werden. Unternehmen im Ausland müssen die vom EEG aufgefangenen Zusatzkosten für Forschung und Entwicklung sowie Markteinführung der Erneuerbaren Energien nicht tragen. Deswegen sind die Ausnahmen für Unternehmen im internationalen Wettbewerb auch keine unerlaubte Subvention.
Gegenwind gab es, wie nicht anders zu erwarten, auch zum Entwurf des Rentenpakets. Die Kosten der Reform werden in der Öffentlichkeit oft überzogen dargestellt.
Sie liegen in diesem Jahr bei 4,4 Mrd. Euro, das sind weniger als 2 Prozent der aktuellen jährlichen Ausgaben der Allgemeinen Rentenversicherung. Die Mütterrente macht drei Viertel davon aus. In 2015 steigen die Kosten auf 9 Mrd. Euro, bis 2020 auf 10 Mrd. Euro jährlich und bis 2030 auf 11 Mrd. Euro jährlich.
Diese zusätzlichen Rentenleistungen sind weder Geschenke noch Ausdruck einer „Generationenkumpanei“, die uns von der grünen Opposition vorgeworfen wurde. Im Gegenteil: Langzeitarbeitnehmer wie auch – durch ihre Erziehungsleistung – Mütter haben mit ihrem Einsatz entscheidend zu einem stabilen umlagefinanzierten Rentensystem beigetragen. Deshalb geht es hier um Gerechtigkeit und Respekt.
Wir sollten dabei nicht die Generationen gegeneinander ausspielen. Wir haben auch die Zukunftschancen der jungen Generation fest im Blick. Über diese entscheidet nicht die aktuelle Rentenpolitik, sondern die Investitionen, die wir in Bildung, Forschung, Infrastruktur und Wirtschaft tätigen und mit denen wir die Grundlage für künftige Einkommen und die künftige Rentenfinanzierung schaffen.
In den Koalitionsverhandlungen haben wir als wichtigen Schritt zur doppelten Staatsbürgerschaft die Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz durchgesetzt. Damit soll verhindert werden, dass hier geborene Kinder, denen bei Geburt beide Pässe zugestanden wurden, eine dieser Staatsangehörigkeiten mit Volljährigkeit (zwischen 18 und 23) verlieren. Im Koalitionsvertrag steht: „Wer in Deutschland geboren und aufgewachsen ist, soll seinen deutschen Pass nicht verlieren und keiner Optionspflicht unterliegen.“ Das gilt und dazu stehen wir. Jetzt geht es darum, wie dieses Ziel umgesetzt wird. Derzeit wird diskutiert, wie der Begriff „in Deutschland aufgewachsen“ auszulegen ist. Wir setzen uns für eine unbürokratische Lösung ein, die keine Hindernisse für Menschen aufbaut. Unsere Staatsministerin Aydan Özoguz und Bundesinnenminister de Maizière sind darüber im Gespräch und werden hier eine einvernehmliche Regelung finden.