Europawahl

EU-Fahne
Europäische Union

EU-BürgerInnen mit Wohnsitz in Deutschland können entweder in Deutschland oder ihrem Herkunftsland wählen. Jede/Jeder darf nur einmal an der Europawahl teilnehmen.Ausüben können EU-Bürgerinnen und -Bürger ihr Wahlrecht am 25. Mai allerdings nur dann, wenn sie sich bis zum 4. Mai 2014 in die Wählerverzeichnisse ihrer Wohnorte eintragen lassen. Hierzu muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis bis zum 4.Mai 2014 gestellt werden.Der Antrag muss persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein und als Original bei der zuständigen Gemeinde eingereicht werden.Hier finden Sie das Formular.