SPD Steinbach fordert ökologischere Auslegung der Plakatsatzung

Ökologischere Auslegung ist gefordert

Die SPD Steinbach schlägt aktuell gemeinsam mit den im Steinbacher Stadtparlament vertretenden Parteien eine Überarbeitung der Plakatsatzung vor.

Dabei stehen für sie die Aspekte Stärkung der Demokratie, Umweltschutz und Praktikabilität im Vordergrund. „Wir haben während der letzten Wahlkämpfe gesehen, dass die Plakatsatzung im Sinne der Steinbacher Vereine und Parteien verbessert werden muss“, sagt Daniel Gramatte, Stadtverordneter und Mitglied im Vorstand der SPD Steinbach.

Konkret möchte man bspw. erreichen, dass nur noch Plakate des Formats DIN A0 in einer Höhe von 2,20 Metern hängen müssen, da DIN A1-Plakate in dieser Höhe nicht mehr gut erkennbar sind. Hierbei wäre es wichtig darauf zu achten, dass der Weg ohne Probleme genutzt werden kann. Zudem möchte man Plakate auch unterhalb von Verkehrs-, Gas- und Hydrantenschildern hängen dürfen, da diese Schilder durch die Plakate nicht verdeckt werden und somit für alle Vereine und Parteien mehr Platz für die Kommunikation mit den Bürgern ist, insbesondere auf bestimmten Hauptstraßen, wo die besten Plätze sonst immer knapp und in wenig fairer Weise von den Schnellsten besetzt werden.

Zudem möchte die SPD in der neuen Plakatsatzung verankern, dass Vereine und Parteien in Zukunft besser auf Papier- oder Allwetterplakate (auf Kartonbasis) setzen statt auf die wenig umweltfreundlichen Hohlkammerplakate aus Plastik. „Wir möchten die Hohlkammerplakate aber ausdrücklich nicht verbieten. Allerdings möchten wir in der Satzung aufnehmen, dass wer sie doch verwendet, eine Umweltabgabe in Höhe von EUR 2,- pro Plakat (oder eine Gesamtpauschale) an die Stadt für Umweltprojekte entrichten soll“, so Daniel Gramatte.

Letzter wichtiger Punkt des SPD Vorschlags betrifft die Plakatanzahl. Diese soll pro Partei zwar grundsätzlich bei maximal 40 Stück im Stadtgebiet verbleiben. Allerdings möchte man 20 Zusatzplakate ab sechs Wochen vor einer Wahl gestatten, wenn sie eine konkrete Veranstaltung ankündigen und nicht mehr als zwei Wochen vor der Veranstaltung aufgehängt werden.